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KOSTEN- UND LEISTUNGSVERRECHNUNG

KOSTEN- UND LEISTUNGS-VERRECHNUNG

  • Generell werden die Leistungen von Wirtschaftstreuhändern und Steuerberatern nach Zeit verrechnet.
  • Unsere Kanzlei bietet dagegen dem Klienten die Wahl, zwischen 2 Leistungsverrechnungsmodellen:
  • der Zeitverrechnung
  • der Fix-Honorar-Vereinbarung

Zeitverrechnung

Bei diesem weit verbreiteten Verrechnungssystem wird praktisch die für die Leistung aufgewendete Zeit verrechnet. Der Vorteil für den Klienten bei diesem System besteht darin, dass er die Zeit durch die Ordnungsmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen beeinflussen kann.

Fix-Honorar-Vereinbarung

Nachdem uns unsere Klienten eingehend deren Wünsche und Bedürfnisse bekannt gegeben haben, kann auf Anfrage für das zu erbringende Leistungspaket ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Somit kommt nicht die Zeit - sondern ein vorher vereinbarter Pauschalbetrag zum Ansatz. Der Vorteil für den Klienten besteht dabei darin, dass er die Höhe seiner Investition für sein spezifisches Leistungspaket bereits im Vorhinein kennt.

Ein Fixbetrag kann außerdem für alle von uns angebotenen Leistungen vereinbart werden - mit Ausnahme der Verteidigung im Finanzstrafverfahren und der Betreuung anlässlich einer Betriebsprüfung.

 

Jungunternehmerberatung

Jungunternehmerberatungen werden auf Antrag bis zu 80 % vor der Gründung sowie bis zu 80 % im ersten Jahr nach der Gründung vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol gefördert und zwar im Höchstausmaß von 24 Stunden pro Jahr.

 

Zufriedenheitsgarantie

Natürlich ist es uns ein großes Anliegen, regelmäßig das Feed-Back unserer Mandanten einzuholen und dadurch auch die Zufriedenheit sicherzustellen. Außerdem erhalten unsere Klienten von uns eine Zufriedenheitsgarantie – sollte der Klient mit unseren Leistung nicht zufrieden sein – gibts keine Rechnung!

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