Erstellen von Jahresabschlüssen gem. § 5 und § 4 (1) EStG
Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen (gem. § 4 (3) EStG)
Periodische Auswertungen mit Vorjahresvergleich
Kalkulationen aller Art (v. a. Rohaufschlagskalkulationen)
Jahresabschluss als Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Beratungen
Graphische Darstellungen und Analysen der Unternehmensentwicklung
Bilanzbericht und Auswertungen entsprechend den Grundsätzen von Basel II
Steuerersparnis und geringerer Verwaltungsaufwand. Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Finanz- und Steuerrecht. Umfangreiche Zeitersparnis und Schutz vor unangenehmen "Steuerüberraschungen". Professionelle Gestaltung der Bilanz und eine kompetente Vertretung vor den Steuerbehörden.