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BILANZIERUNG

  • Erstellen von Jahresabschlüssen gem. § 5 und § 4 (1) EStG
  • Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen (gem. § 4 (3) EStG)
  • Periodische Auswertungen mit Vorjahresvergleich
  • Kalkulationen aller Art (v. a. Rohaufschlagskalkulationen)
  • Jahresabschluss als Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Beratungen
  • Graphische Darstellungen und Analysen der Unternehmensentwicklung
  • Bilanzbericht und Auswertungen entsprechend den Grundsätzen von Basel II
Steuerersparnis und geringerer Verwaltungsaufwand. Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Finanz- und Steuerrecht. Umfangreiche Zeitersparnis und Schutz vor unangenehmen "Steuerüberraschungen". Professionelle Gestaltung der Bilanz und eine kompetente Vertretung vor den Steuerbehörden.
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